Bauwerke

Permanenter Stützverbauung

Lawinennetz Dk 2,5 Bild vergrössern Lawinennetz Dk 2,5

Die Schneehöhen betragen laut Gutachten des LfU 2,5 m, in Höhenlagen < 900 m 2,0 m. Am Fuß von Felsabstürzen und Steilstufen ist eine Erhöhung um 1m anzusetzen (Schneeakkumulation)

Für die Ausführung gelten folgende Festlegungen:

1. Grundlage für Planung und Ausführung sind die Schweizer Richtlinien für den Lawinenverbau in Anbruchgebieten

2. Alle zum Einbau vorgesehenen Bauwerkssysteme müssen die Zulassung des WSL Eidgenössischen Institutes für Schnee- und Lawinenforschung SLF besitzen

3. Die Anker brauchen die Zulassung als Langzeitanker für die Lawinenverbauung

Für die Ermittlung der für die verschiedenen Werkstypen erforderlichen Ankerlängen wurden nach entsprechenden Zugversuchen für das Sanierungsgebiet geltende Tabellen entwickelt.

Die Bodenrauhigkeit wird durch den Einbau von Gleitschneeschutzzäunen künstlich erhöht. Damit ergeben sich bei der Berechnung wirtschaftlichere, größere Werksabstände.

Im Sanierungsgebiet werden seit 1989 ausschließlich Drahtseilnetze mit Feinnetzauflage eingebaut, die hohen Zugkräfte stellen bei der guten Bohr- und Ankertechnik kein Problem dar. Drahtseilnetze sind im Vergleich zu den Schneebrücken unempfindlicher gegen Steinschlag, reparaturfreundlicher und verursachen weniger Beschattung.

Die zu Beginn der Sanierungsarbeiten 1989 angebotenen kleinsten Bauwerkstypen mit Dk = 2,9 m bzw. 3 m sind bei den Schneemächtigkeiten im Sanierungsgebiet von 2,5 m (Dk bei 70 % Gefälle rd. 2,05m) bzw. 2,0 m (Dk rd. 1,65m) überdimensioniert. Erfolgreiche Gespräche mit den Herstellerfirmen führten dann rasch zu den kleineren Werkstypen mit Dk = 2,5m und 2,0 m, die auch die Schweizer Zulassung erhielten. Damit ergeben sich erhebliche Einsparungen, da abgesehen von begründeten Einzelfällen nur Werke der Typen 0 (Dk = 2,0 m) bzw. 1 (Dk = 2,5 m) eingebaut werden.

Temporärer Stützverbau

Verankerung Schneerechen nach dem System Mössmer Bild vergrössern Verankerung Schneerechen nach dem System Mössmer

In den unteren Hangbereichen mit mittelgründigen Rendzinen konnten problemlos Holzrechen (Robinie) mit „Toter Mann“ Gründung oder mit anderen Gründungssystemen eingebaut werden. Zudem sind hier die Bedingungen für den Aufwuchs eines Schutzwaldes besser als in den oberen Hanglagen mit den hier vorherrschenden flachgründigen Rendzinen, die bei der W-S-W Exposition zudem leicht austrocknen.

Eingebaut wurden hier die angebotenen Systeme „Mößmer - Morath“ (hohe Materialkosten, großer Aufwand für Bohrungen mit der Bohrlafette und für die Anker) und das System „Heimgarten – Fatzer“ (geringe Materialkosten, geringerer Aufwand für Bohrung mit dem Bohrhammer und Ankereinbau). Bei den flachgründigen Böden ist damit zu rechnen, dass die Wuchsbedingungen jedoch nicht ausreichen, um innerhalb der Lebensdauer der temporären Bauten einen stabilen Jungwuchs aufkommen zu lassen.

Als Alternative wurde der Einbau permanenter Netzwerke untersucht. Die Gegenüberstellung der Nachkalkulation zeigte, dass im Vergleich mit den Netzwerken Dk = 2,5 m die Kosten je lfm Holzrechen mit Gründungssystem „Heingarten – Fatzer“ fast gleich sind und sich mit dem Gründungssystem „Mößmer – Morath“ nahezu die doppelten Kosten ergaben. In den mittleren und oberen Hanglagen werden daher nur noch permanente Stützwerke eingebaut

Gleitschneeverbauung, forstliche Maßnahmen

Gleitschneeverbauung – Gleitschneezäune Bild vergrössern Gleitschneeverbauung – Gleitschneezäune

Entsprechend der vorrangigen Zielsetzung – Stärkung und Wiederherstellung eines stabilen Schutzwaldes zum Schutz der B 305 vor Lawinen – wird vor allem in den Flächen F1 (unmittelbare Anrissflächen) und F2 (mittelbare Anrissgebiete) des Bauentwurfes größte Sorgfalt auf einen umfassenden Gleitschneeschutz in der Fläche gelegt. Gegenüber den Einzelwerken - Holzböcke, Netzböcke oder anderen Konstruktionen – die zum Schutz von Jungwuchs unverzichtbar sind, wird mit den Gleitschneeschutzzäunen eine gut Flächenwirkung erzielt. Die Herstellungskosten sind verhältnismäßig gering, sie liegen bei rd. 25 -30 €. je lfm. Größere Schäden, auch bei einer hohen Überschneiung, traten bislang noch nicht auf. Die Zäune sind rd. 80 cm hoch, die Stützen sind hangaufwärts mit Spannseilen fixiert, für die Längsverankerung des Netzes sind Kopf und Fußseile vorgesehen, die hangaufwärts verspannt werden. Zu-dem ergibt sich eine gute Steinschlagschutzwirkung, da frei liegende Steine gebunden wer-den.

Die positive Flächenwirkung zeigt sich bereits sehr deutlich mit einem hohen Naturwuchsaufkommen in den vor den Arbeiten bewuchsarmen Flächen.

Aufwuchs zwischen der Gleitschneeverbauung Bild vergrössern Aufwuchs zwischen der Gleitschneeverbauung

Die Ausführung aller im wasserwirtschaftlichen Projekt notwendigen forstlichen Maßnahmen erfolgt nach den Kriterien der Schutzwaldsanierung durch die Forstverwaltung im Auftrag und in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein. Die Pflanzmaßnahmen erfolgen überwiegend als Rottenpflanzung mit Fichte, Tanne, Lärche, Bergahorn, Buche, und Nie-dergehölzen mit rd. 30 St je Rotte.