Gewässerrandstreifen

Gewässerrandsteifen haben eine wichtige Funktion im Naturhaushalt und beim Gewässerschutz. Sie dienen als Erosionsschutz und reduzieren den Stoffeintrag von z.B. Düngemittel und Pestizide in Oberflächengewässer. Außerdem werden wertvolle Lebensräume geschaffen, die Artenvielfalt gestärkt und das Landschaftsbild entlang von Gewässern aufgewertet.

Seit August 2019 müssen nach Bayerischem Naturschutzgesetz entlang natürlicher und naturnaher Gewässer Randstreifen eingehalten werden. Für welche Gewässer die gesetzlich vorgeschriebenen Randstreifen gelten, wird nach bayernweit einheitlichen Kriterien durch die Wasserwirtschaftsämter erarbeitet. Die Bearbeitung erfolgt landkreisweise. Für den Amtsbezirk des WWA Traunsteins sind bisher die Landkreise Altötting und Traunstein abgeschlossen und können im UmweltAtlas Bayern eingesehen werden. Die Kulisse für den Landkreis Berchtesgadener Land folgt voraussichtlich zum 1. Juli 2023.

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Gewässerrandstreifen in Bayern.

Gewässerrandstreifen