Flüsse und Seen
Flüsse, Bäche, Seen und Auen bilden mit ihrer Umgebung ein vernetztes ökologisches System. Nutzerinteressen einerseits und die Sorge um den natürlichen Zustand der Gewässer andererseits bilden ein Spannungsfeld, in dem die Wasserwirtschaft einer Beeinträchtigung der Gewässer durch gezieltes Handeln entgegensteuert: Mit Hilfe von Gewässerentwicklungskonzepten und Umsetzungskonzepten können Maßnahmen festgelegt werden, damit wertvolle, stabile Gewässerökosysteme erhalten und die Ziele der Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreicht werden.
Flüsse und Seen
Maßnahmen
Auf Grundlage der beiden oben genannten Konzepte führen die Wasserwirtschaftsämter an allen größeren Flüssen, Bächen und Seen Maßnahmen zur Pflege und ökologischen Entwicklung durch.
Umsetzungskonzepte Wasserrahmenrichtlinie
Um Gewässer zu verbessern, die (noch) nicht dem Zustand entsprechen, wie er von der Europäischen Union für alle Gewässer innerhalb der EU gefordert ist, hat die Wasserwirtschaftsverwaltung Konzepte mit konkreten flussbaulichen Maßnahmen festgelegt.
Gewässerrandstreifen
Seit 1. August 2019 besteht nach Bayerischem Naturschutzgesetz die Pflicht, bei garten- und ackerbaulicher Nutzung Gewässerrandstreifen entlang natürlicher und naturnaher Gewässer anzulegen. Die Wasserwirtschaftsverwaltung erstellt hierfür eine Kulisse, in der die randstreifenpflichtigen Gewässer dargestellt werden.
Gewässerportraits
Flüsse, Bäche, Seen prägen unsere Landschaft auf vielfältige Weise. Sie bieten den unterschiedlichsten Tier-und Pflanzenarten Lebensraum.
Gewässerentwicklungskonzepte
Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) an staatlichen Gewässern sind inhaltlich mit der zuständigen Naturschutzbehörde, der Fachberatung für Fischerei bzw. in Auwaldgebieten auch mit dem Amt für Land- und Forstwirtschaft abgestimmt.