Bürger fragen - wir antworten
Sie haben eine Frage, ein Anliegen und wollen von unseren Experten den aktuellen Sachstand dazu wissen? Hier einige Antworten aus verschiedenen Bereichen.
Falls Sie hier keine zufriedenstellende Antwort finden, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner im Wasserwirtschaftsamt.
Woher kommt unser Trinkwasser?
Pro Jahr werden rund 900 Millionen Kubikmeter bestes Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung in Bayern gewonnen.
Der größte Teil des bayerischen Trinkwassers, rund 92 Prozent, wird aus Grund- und Quellwasser gewonnen, weil besonders beim Grundwasser der natürliche Schutz am besten ist. Hinzu kommen weitere fünf Prozent Trinkwasser aus Uferfiltrat, also aus flussnahen Gewinnungen. Schließlich stammen etwa drei Prozent des Trinkwassers aus See- oder Talsperrenwasser, welches vor allem dann verwendet wird, wenn die örtlichen Grundwasservorkommen nicht ausreichen. Neben den Trinkwassertalsperren Mauthaus in Oberfranken und Frauenau in Niederbayern wird auch aus dem Bodensee Trinkwasser gewonnen. Insgesamt gelangen rund 2/3 des bayerischen Trinkwassers naturrein, also ohne Aufbereitung, zum Verbraucher. Der Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung beträgt 98,8 Prozent. Der Rest der Bevölkerung versorgt sich über eine Vielzahl von Hausbrunnen selbst.
Wo kann ich Unfälle oder Umweltdelikte melden?
Sie haben folgende Beobachtung gemacht: Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (zum Beispiel: Ölunfall), tote Fische im Gewässer, Gewässerverschmutzung (z.B. Ölschlieren, Verfärbung, Gerüche, starke Schaumbildung).
Rufen Sie unverzüglich die Polizei (Telefon: 110) an. Die Polizei ist am schnellsten vor Ort und nimmt dann die Ermittlungen auf (z.B. Durchführung bzw. Veranlassung von Probenahmen. Von Ihnen selbst genommene Proben können im Ermittlungsverfahren nicht verwendet werden, da sie in der Regel nicht den Qualitätsanforderungen an Probennahmen entsprechen). Die Polizei schaltet die zuständige Kreisverwaltungsbehörde und das örtliche Wasserwirtschaftsamt ein. Das Wasserwirtschaftsamt in Ihrer Region berät die Polizei fachlich, untersucht die Proben, veranlasst gegebenenfalls Fischuntersuchungen und erstellt ein Gesamtgutachten.
Sie haben folgende Beobachtung gemacht: Wilde Müllablagerungen in der Landschaft.
Informieren Sie die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt). Die Kreisverwaltungsbehörde beteiligt die Fachstellen und übernimmt bei Bedarf die Ermittlung. Bei offensichtlicher Gefahr (z.B. auslaufende Behälter) rufen Sie sofort die Polizei. Diese zieht dann die notwendigen Fachstellen zu Rate und übernimmt gegebenenfalls die Ermittlung.
Wieviel Wasser verbrauchen wir?
Der durchschnittliche tägliche Wasserverbrauch liegt in Bayern bei etwa 135 Liter pro Person. Berücksichtigt sind dabei die Verbräuche von Haushalten und Kleinbetrieben, nicht dagegen von Industrie und Gewerbe sowie der Landwirtschaft. Damit gehört Bayern im europäischen Vergleich zu den sparsamsten Ländern.
In Italien, der Schweiz und in Norwegen liegen die Verbrauchswerte zum Teil deutlich über 200 Liter pro Tag, in den USA gar bei rund 300 Liter. Dagegen müssen Menschen in Afrika häufig mit wenigen Litern pro Tag auskommen. Auch wenn sich das bayerische Trinkwasser ausdrücklich zum Trinken eignet, wird nur ein sehr geringer Anteil, nämlich etwa zwei bis drei Prozent, tatsächlich zum Trinken und Kochen verwendet. Rund zwei Drittel des täglichen Wasserbedarfs werden zu etwa gleichen Teilen für Baden, Duschen, Körperpflege sowie für die Toilettenspülung benötigt.
Wie setzt sich der Abwasserpreis zusammen?
Die vom Bürger für den Anschluss und die Benutzung kommunaler Abwasseranlagen anfallenden Kosten sind in den gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzungen geregelt. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen Beiträgen und Gebühren.
Beiträge sind einmalige Zahlungen für den Anschluss an die öffentliche Anlage, mit denen die für den Bau der Anlage anfallenden Investitionskosten abgedeckt werden; die Höhe der Beiträge richtet sich in der Regel nach der Grundstücks- bzw. Geschossfläche eines Anwesens. Mit den Gebühren werden die laufenden Kosten für den Betrieb der Anlage finanziert; meist sind die Gebühren verbrauchsabhängig. Kommunale Abwasseranlagen sind nach den Haushaltsvorschriften kostendeckende Einrichtungen, d.h. die Gemeinden dürfen mit ihrer Anlage weder Gewinne erzielen, noch dürfen sie sie mit allgemeinen Haushaltsmitteln subventionieren. Einen wesentlichen Anteil an den Abwassergebühren haben die sogenannten kalkulatorischen Kosten, das sind Abschreibungen und Verzinsungen für das Anlagekapital. Die eigentlichen Betriebskosten einer Anlage (z.B. Personal- oder Energiekosten) betragen im statistischen Vergleich weniger als die Hälfte der Gesamtgebühren.
Was ist in Wasserschutzgebieten erlaubt und verboten?
Wohl jeder hat sie schon einmal gesehen die blauen Schilder mit dem Tankwagen und der Wellenlinie. Sie weisen auf ein Trinkwasserschutzgebiet der öffentlichen Wasserversorgung hin. Innerhalb eines solchen Gebietes gelten besondere Bestimmungen, vor allem für Baumaßnahmen und für den Transport und den Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen. Derzeit sind in Bayern 3.750 Wasserschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 2.435 Quadratkilometern oder 4 Prozent der Landesfläche festgesetzt. Doch mit den Wasserschutzgebieten alleine ist es nicht getan, denn die Einzugsgebiete der Trinkwasservorkommen sind um ein Vielfaches größer. Dort gelten wie überall im Land die Anforderungen des flächendeckenden allgemeinen Grundwasserschutzes. Wirksamer Trinkwasserschutz muss bereits das gesamte Einzugsgebiet des Grundwassers im Auge haben. Das Wasserschutzgebiet deckt nur den sensibelsten Kernbereich ab. Dort gelten, je nach den Verhältnissen vor Ort erhöhte Anforderungen. So müssen z.B. risikobehaftete Anlagen und Nutzungen vorsorglich ausgeschlossen werden, um die Gefahren für das Trinkwasser zu minimieren. Jede öffentliche Trinkwassergewinnungsanlage hat ihr Schutzgebiet. Es ist entsprechend den örtlichen hydrogeologischen Gegebenheiten individuell bemessen und in mehrere Schutzzonen gestaffelt Die einzelnen Schutzzonen eines Trinkwasserschutzgebietes sind:
- Die Zone I der Fassungsbereich eines Trinkwasserschutzgebietes ist eingezäunt und darf nicht betreten werden. Sie soll die unmittelbare Umgebung der Fassung (Brunnen, Quelle) vor jeglicher Verunreinigung schützen.
- Die Zone II die engere Schutzzone reicht von der Zone I bis zu einer Linie, von der aus, das Grundwasser etwa 50 Tage Fließzeit bis zu den Wasserfassungen benötigt. In dieser Zeitspanne werden etwaige mikrobiologische Verunreinigungen im Grundwasserleiter abgebaut. Um neuerliche Verkeimungen auszuschließen, sind hier jegliche Bodeneingriffe, Bebauung und Abwasserkanäle untersagt. Zum Schutz vor Krankheitserregern ist außerdem die organische Düngung mit Gülle, Jauche oder Festmist verboten.
- Hauptaufgabe der Schutzzone III der weiteren Schutzzone ist es, die Grundwasserüberdeckung im näheren Einzugsgebiet weitestgehend zu erhalten. Deshalb werden dort keine größeren Eingriffe im Boden erlaubt; der Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen ist auf ein Minimum beschränkt. Einrichtungen mit größerem Risikopotenzial Industrieanlagen, Öl-Pipelines oder Tanklager dürfen dort gar nicht erst gebaut werden. In besonderen Fällen kann diese Zone noch in die Zonen IIIA und IIIB unterteilt werden. Doch ein Trinkwasserschutzgebiet kann seine Funktion nicht erfüllen, wenn das Grundwasser nicht schon außerhalb der Schutzgebietsgrenzen flächendeckend geschützt wird. Da jedes Wasserschutzgebiet und seine Verbote und Auflagen maßgeschneidert werden, sollten Sie in jedem Fall beim zuständigen Landratsamt, bzw. der kreisfreien Stadt nachfragen, welche Auflagen und Verbote im fraglichen Fall tatsächlich gelten.
Was ist beim Bauen in Grundwassernähe zu beachten?
Werden die örtlichen Grundwasserstände beim Bauen nicht berücksichtigt, kann dies zu erheblichen Problemen und Kosten führen. Grundwasser kann in unterschiedlichen Tiefen angetroffen werden. In manchen Gebieten kann es bis nahe an die Geländeoberfläche oder gar darüber hinaus ansteigen. Grundwasserstände können langzeitlich um mehrere Meter schwanken. Sie ändern sich jedoch (im Gegensatz zum Beispiel zu den Wasserständen von Flüssen) nicht kurzfristig, sondern im Bereich von Wochen, Monaten oder gar Jahren. Hohe Grundwasserstände treten in weiten Teilen Bayerns immer wieder in unregelmäßigen Abständen auf und stehen im Zusammenhang mit länger anhaltenden Niederschlagsperioden und der damit verbundenen erhöhten Grundwasserneubildung.
Das Risiko beim Bauen tragen Sie als Grundeigentümer selbst. Die Absicherung eines Neubaus vor eindringendem Grundwasser oder aufsteigender Feuchtigkeit ist Aufgabe des Bauherrn. Durch Beachtung der Regeln der Baukunst kann das Eindringen von Grundwasser verhindert werden. Wir empfehlen, dass Sie Ihren Planer oder Bauunternehmer beauftragen, die zu erwartenden Grundwasserstände zu ermitteln und in der Detailplanung zu berücksichtigen. Auch beim Erwerb eines Hauses sollten Sie sich nach den Grundwasserverhältnissen erkundigen. Hilfe können Sie bei Ihrer Gemeinde, bei einem Fachgutachter oder Ihrem zuständigen Wasserwirtschaftsamt erhalten. Aktuelle Informationen zu Grundwasserständen sind im Internet abrufbar. Bayerisches Landesamt für Umwelt - Grundwasserstände
Darf ich das Grundwasser unter meinem Garten für den Eigenbedarf nutzen?
Grundsätzlich gilt, dass durch die Nutzung Beeinträchtigungen von Qualität und Menge des Grundwassers ausgeschlossen sein müssen.
Für die Gartenbewässerung sollte zuerst das gesammelte Regenwasser eingesetzt werden. Trinkwasser aus der Leitung ist wegen seiner hohen Qualität besonders für den Menschen gedacht und im Grundsatz zu schade, um damit den Garten zu bewässern. Wo das Grundwasser nur wenige Meter unter der Erdoberfläche anzutreffen ist, kann man aber auch dieses nutzen. Bohrungen im Untergrund oder auch Schlagbrunnen müssen bei der Kreisverwaltungsbehörde einen Monat vor Durchführung der Arbeiten angemeldet werden. Für die Nutzung des Grundwassers selbst ist für den normalen Hausbesitzer keine Genehmigung erforderlich. In den meisten Gegenden reicht die Qualität des Grundwassers für die Nutzung im Hausgarten aus. Problematisch kann es allenfalls in Regionen mit natürlicherweise vorkommenden Belastungen oder bei sehr oberflächennahem Grundwasser werden. Ihr zuständiges Wasserwirtschaftsamt oder Gesundheitsamt berät Sie gern, falls Sie Fragen zur Grundwasserbeschaffenheit in Ihrer Region haben.
Grundwasser aus dem Gartenbrunnen sollten Sie aber niemals als Trinkwasser verwenden und sei es auch nur am Wochenende im Schrebergarten. Der Genuss dieses Wassers kann Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Untersagt ist es daher auch, einen solchen Brunnen mit der eigenen Hausinstallation zu verbinden. Vermischungen im Leitungsnetz könnten sogar die Sicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung gefährden.