Ökologische Aufwertung
„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“
So steht es in Präambel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 2000. Mit der WRRL hat die Europäische Union für alle Mitgliedsstaaten einheitlich geltende Umweltziele geschaffen. Sie sind dem Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer verpflichtet. Zugleich gelten sie als rechtliche Basis dafür, wie Wasser auf hohem Niveau zu schützen ist.
Für uns ist die Richtlinie wichtige Grundlage vieler ökologischer Arbeiten im und am Gewässer. Denn die Richtlinie verpflichtet dazu bestimmte erfasste Bäche, Flüsse und Seen mit ihren angrenzenden Feuchtgebieten sowie auch das Grundwasser ökologisch aufzuwerten. Was genau getan werden kann um den geforderten „guten ökologischen Zustand“ eines Gewässers zu erreichen, zeigt ein Maßnahmenprogramm mit verschiedenen Umsetzungskonzepten. Die passgenauen, lokalen Konzepte entwickeln unsere Fachleute. Sie kennen die Bedingungen vor Ort am besten. Wo bereits ein (sehr) guter Zustand gelungen ist, gilt es diesen zu erhalten.
Einige unserer WRRL-Projekte
Für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer – etwa den Inn – gilt anstelle des guten ökologischen Zustands das Umweltziel des guten ökologischen Potenzials.
In jedem Fall gilt:
- Für den Zustand eines Gewässers sowohl ein Verbesserungsgebot als auch ein Verschlechterungsverbot.
- Zustand und Potenzial sind in fünf Klassen unterteilt.
- Ressourcen müssen geschont werden.
- Auch wirtschaftliche Aspekte der Wassernutzung müssen betrachtet werden.
- Wo immer es möglich ist, soll es einen länderübergreifenden Ansatz geben. Im Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamts Traunstein sind die Projekte an Salzach und Saalach Beispiel für eine solche Zusammenarbeit – in beiden Fällen mit dem Nachbarland Österreich.
- Können die Ziele nicht erreicht werden (etwa weil Flächen fehlen), gewährt die WRRL unter bestimmten Bedingungen eine Fristverlängerung.
Methoden und Kriterien zur Beurteilung von Gewässern:
- Kontrolle und Überwachung
- Regelmäßige Wasserproben
- Absammeln von Tieren und Pflanzen, die dann gezählt, bestimmt und ausgewertet werden.
- Kartierung der Struktur von Fließgewässern
- Grundwasser-Messstellen
(Vergleichsgrundlage ist stets der sogenannte Referenzzustand. Also der Zustand eines Gewässers, in dessen Strukturen der Mensch nicht eingegriffen hat.
- Zahl und Zusammensetzung kleinster Algen (Phytoplankton), die im Wasser schweben
- Zahl und Zusammensetzung von Wasserpflanzen (Makrophyten) und Kleinalgen (Phytobenthos) am Gewässerboden/auf Steinen
- Zahl und Zusammensetzung von Tieren, die am Grund eines Gewässers leben und noch mit bloßem Auge zu sehen sind (Makrozoobenthos)
- Zahl der Fische und Anzahl der Fischarten
- Gewässerstruktur
- Wassertemperatur/Nährstoffgehalt
- Schadstoffgehalt
Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands/Potenzials:
- Renaturierung im und am Gewässer: Neue Lebensräume
- Abbau von Hindernissen im Wasser: Durchgängigkeit für Fische
- Verbesserung des naturnahen Wasserdargebots
- Reduzierung von Nähr- und Schadstoffen