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Renaturierungen an kleinen Gewässern

Für den Unterhalt der Gewässer dritter Ordnung sind Gemeinden und Städte sowie Wasser- und Bodenverbände zuständig. Das ist eine Pflichtaufgabe. Zu ihr gehört es auch diese Gewässer zu pflegen, zu entwickeln und auszubauen. Der Freistaat Bayern hilft den Kommunen finanziell nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas).
Wir unterstützen die Kommunen und Verbände bei diesen Aufgaben mit Tipps für die Umsetzung in Theorie und Praxis. Zuständig dafür ist unser Gewässer-Nachbarschaftsberater.

Gewässer-Nachbarschaftsberater

Andreas Philipp ist bei uns seit mehr als 20 Jahren als Flussmeister tätig. Er bietet jährlich einen Gewässer-Nachbarschaftstag an, der immer unter einem anderen Motto steht.

Weitere Infos

Gewässer-Nachbarschaftstag in Waging am See

Wie erfolgreich die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Wasserwirtschaft sein kann, zeigt sich am Tenglinger Bach in Waging am See. Gewässer-Nachbarschaftsberater Andreas Philipp unterstützte die Gemeinde bei dem Vorhaben die Mündung des Baches in den Tachinger See frei zu räumen und zwei weitere Barrieren im Bachlauf abzubauen. Fische können nun den Bach auf einer Länge von 900 Metern ohne Hindernisse hinaufsteigen.
Eine wichtige Entwicklung, da die Tiere auf diese Weise neue Lebensräume, Laichplätze sowie Rückzugsmöglichkeiten finden können. Dies wiederum gilt als gute Voraussetzung dafür, dass der Fischbestand zunehmen kann. Die positive Entwicklung des Tenglinger Bachs belegt: Auch kleinere Veränderungen erzielen positive Effekte für einen besseren ökologischen Zustand des Gewässers.

Vorher: Die Mündung des Tenglinger Bachs in den Tachinger See ist verbaut.
Nachher: Die Mündung ist freigeräumt. Fische können den Tenglinger Bach hinaufschwimmen.
Gewässer-Nacha.
Gewässer-Nachbarschaftsberater Andreas Philipp erklärt die ökologische Maßnahme.
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